Technologien aus dem Spektrum von Industrie 4.0 können entscheidend dazu beitragen, Prozesse klimaneutraler zu gestalten. Daher sollen innovative Industrie 4.0-Lösungen entwickelt und erprobt werden. Nun ruft das Wirtschaftsministerium zur zweiten Runde des Innovationswettbewerbs auf.
Mit Hilfe digital unterstützter und automatisierter Produktionsprozesse und -systeme aus dem Industrie 4.0-Spektrum können Potenziale im Bereich des Klima- und Umweltschutzes gehoben werden. Dazu zählen die Ressourcen-, Material- und Energieeffizienz ebenso wie Abfallvermeidung und Treibhausgasverringerung, die in Verbindung mit einer wasserstoffbasierten Produktion die positiven Auswirkungen auf das Klima und die unternehmerische Klimabilanz noch weiter erhöhen.
Neben der Verringerung des Energieverbrauchs, des Materialeinsatzes und einer intelligenten Abstimmung von Wärmequellen sind weitere Bausteine zur Optimierung der Ressourceneffizienz zum Beispiel die Vermeidung oder Verminderung von Abfällen, etwa durch 3D-Druck, die Einsparung von benötigtem Lagerraum oder (innerbetrieblichen und externen) Transporten, die Verlängerung der Lebensdauer von Arbeitsmitteln durch vorausschauende Wartung sowie die Reduzierung von fehlerhaften Teilen und damit von Ausschuss. Intelligente Lösungen in Entwicklung und Produktion mit dem Ziel einer wesentlichen Verbesserung der Recyclingfähigkeit von gesamten Produkten oder Teilerzeugnissen können ebenfalls zu einer Reduzierung von CO2-Emissionen und Ressourcenverbrauch beitragen.
Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen
Insbesondere für KMU stellen die digitale Transformation sowie der Umstieg auf erneuerbare Energien große Herausforderungen dar. Der zweite Innovationswettbewerb zielt ebenso wie der erste Aufruf darauf ab, die Entwicklung und Umsetzung von Industrie-4.0-Lösungen für eine klimaneutrale Produktion gerade in diesen für unser Land typischen Betrieben zu fördern. Die entwickelten Lösungen auf der Basis Industrie-4.0-Methoden sollen außerdem anderen Unternehmen als Vorlage dienen können.
Beantragung
Antragsberechtigt sind ausschließlich Unternehmen aus dem verarbeitenden Gewerbe und der Energieerzeugung mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg und, einschließlich verbundener Unternehmen und/oder Partnerunternehmen, weniger als 3.000 Beschäftigten, sowie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Hochschulen und Hochschuleinrichtungen mit Sitz beziehungsweise Standort der durchführenden Einrichtung in Baden-Württemberg.
Bei den Projektideen können sowohl Insellösungen für einzelne Produktionsanlagen oder Produktionsbereiche fokussiert, wie auch produktionsweite Betrachtungen umgesetzt werden, die eine übergeordnete Optimierung der Produktion verfolgen.