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Innovationsfinanzierung 4.0

Unternehmen können sich wieder um die neu aufgelegte Förderung bewerben. Die Förderschwerpunkte wurden erweitert.

Wiederaufnahme der Innovationsfinanzierung 4.0

Seit 1. März 2019 legt die L-Bank die Innovationsfinanzierung wieder neu auf. Gefördert werden innovative Vorhaben, Digitalisierungsvorhaben und innovative Geschäftsmodelle. Unternehmen und Freiberufler erhalten die Förderung in Form eines Darlehens und/oder eines Tilgungszuschusses.

Zum Neustart bietet die L-Bank das Programm mit drei Förderschwerpunkten an. Neben den bereits bekannten Schwerpunkten Innovative Vorhaben und Digitalisierungsvorhaben führt sie speziell für Baden-Württemberg den neuen Förderschwerpunkt Innovative Geschäftsmodelle ein. Hier werden Unternehmen branchenunabhängig bei der Anpassung an neue Wertschöpfungsketten unterstützt. Kleine und mittlere Unternehmen erhalten einen zusätzlichen Tilgungszuschuss.

Beantragung
Die Unternehmen stellen den Antrag bei ihrer Hausbank. Diese leitet den Antrag, gegebenenfalls über das Zentralinstitut, weiter an die L-Bank. In der Bestätigung zum Antrag gibt das Unternehmen den gewünschten Förderbaustein an und bestätigt die Einhaltung der jeweiligen Förderkriterien.
Erst wenn der Förderantrag bei der Hausbank unterschrieben ist, kann das Unternehmen mit dem Vorhaben beginnen und Aufträge vergeben oder Verträge abschließen.

Informationen und Anträge

Die Allianz Industrie 4.0 Baden-Württemberg ist ein vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg initiiertes und gefördertes Netzwerk. Die Koordinierungsstelle ist beim VDMA e.V. Baden-Württemberg angesiedelt.

Verbinden Sie sich mit uns:

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