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GAIA-X Förderwettbewerb

Gefördert werden konkrete Anwendungsbeispiele für die Gestaltung und Nutzung von Datenräumen innerhalb des GAIA-X Ökosystems. Reichen Sie Ihr Vorhaben bis 7. Mai ein.
Das GAIA-X-Projekt: Eine sichere und vernetzte europäische Dateninfrastruktur für mehr digitale Souveränität und Innovationen

Für die Wettbewerbsfähigkeit in unserer vernetzten Welt spielen auch die gemeinsame Nutzung und der Austausch von Daten (Interoperabilität) zwischen Unternehmen eine entscheidende Rolle. Das europäische Cloud-Ökosystem GAIA-X bietet dafür den optimalen Nutzungsraum. Konsortien aus Anbietern und Anwendern aus Wissenschaft, Wirtschaft und dem öffentlichen Sektor können sich mit innovativen Ideen, die einen Leuchtturmcharakter haben, für ein Förderprogramm des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) bewerben. Ziel dabei ist, konkrete Anwendungsbeispiele für die Gestaltung und Nutzung von Datenräumen innerhalb des GAIA-X Ökosystems darzustellen.

 

Welche Vorhaben werden in dem GAIA-X-Förderwettbewerb gefördert?

Gefördert werden Vorhaben mit Leuchtturmcharakter, die die technologischen Machbarkeit und den ökonomischen Nutzen von GAIA-X verdeutlichen. Dazu sollen beispielsweise mögliche Potenziale von branchenübergreifenden Lösungen auf Basis von GAIA-X aufgezeigt werden. Die Vorhaben müssen mindestens einer der folgenden beiden Schwerpunkte abdecken:

a) Innovative intelligente Anwendungen: dies umfasst datenbasierte Business-Lösungen, die beispielsweise Künstliche Intelligenz (KI), Internet der Dinge (IoT) oder Big Data nutzen. Es sollen neue Geschäftsmodelle entwickelt sowie Synergien genutzt werden.

b) Datenräume: Datenräume sollen ein Ökosystem (bestehend u. a. aus Unternehmen, Organisationen und Einzelpersonen) schaffen, das neue Produkte, Geschäftsmodelle und Dienstleistungen auf der Grundlage von mehr und leichter zugänglichen Daten hervorbringt.

 

Wer kann sich bewerben und wie läuft das Antragsverfahren ab?

An dem Förderwettbewerb des Bundes unter Federführung des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) können sich Verbundvorhaben beteiligen, die aus mindestens drei und maximal zehn Partnern zusammengesetzt sind und mindestens ein KMU und/oder Start-up einschließen.

Der Verbund kann sich aus folgenden Partnern zusammensetzen: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einer Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland, darunter auch KMU, d. h. Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro oder einer Bilanzsumme von maximal 43 Mio. Euro. Staatliche und nicht staatliche Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Gebietskörperschaften und Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung, Verbände sowie sonstige Einrichtungen mit FuE-Interesse.

 

Die Antragstellung erfolgt in einem zweistufigen Verfahren:

Zunächst sind dabei die Vorhaben-Skizzen vorzulegen. Die Frist zum Einreichen der Skizzen endet am 7. Mai 2021 um 12 Uhr. Die Skizzen sind elektronisch über das Online Skizzen-Tool PT Outline einzureichen und dürfen den Umfang von 15 DIN A4-Seiten nicht überschreiten. Wird eine Vorhaben-Skizze als förderfähig bewertet, erfolgt in einem zweiten Schritt die Aufforderung zur Antragstellung.

 

>>> Weitere Informationen zum Förderprogramm

Förderbekanntmachung im Bundesanzeiger am 15.03.2021