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Förderung Quantencomputing

Ziel der Forschungsförderung ist es, Innovationspotenziale des Quantencomputings für wirtschaftliche und wissenschaftliche Anwendungen nutzbar zu machen. Antragsfrist ist der 29. Juli.

© shutterstock

Im Zentrum der zweiten Ausschreibung stehen kooperative Forschungsarbeiten, die das Ziel haben, Erkenntnisse der Grundlagen- und Vorlaufforschung aus dem Gebiet der Quantentechnologien im Hinblick auf eine praktische Anwendung weiter zu entwickeln und für die Wirtschaft nutzbar zu machen. Unternehmen können als Partner einbezogen werden, erhalten aber keine Förderung.

Rechenverfahren auf der Basis von Quanteneffekten, auch als Quantencomputing bezeichnet, bieten die Aussicht auf gänzlich neue Lösungen in der Behandlung von komplexen Systemen und gewinnen für wirtschaftsrelevante Fragestellungen immer mehr an Bedeutung.

„Wir wollen die enormen Innovationspotenziale des Quantencomputings für wirtschaftliche und wissenschaftliche Anwendungen im Land nutzbar machen und uns damit einen wichtigen Standortvorteil erarbeiten. Mit dem Förderaufruf wollen wir unser Ökosystem zu Quantentechnologien aus Universitäten, Forschungsinstituten, Start-ups und Unternehmen in Baden-Württemberg weiter ausbauen und seine internationale Sichtbarkeit steigern. Ich lade alle interessierten Hochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen und Unternehmen herzlich ein, sich als Partner aktiv in die Arbeit des Kompetenzzentrums einzubringen und gemeinsam die Zukunft in Baden-Württemberg mitzugestalten“, erklärt Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut.

Fördergegenstand

Gefördert werden sollen vorwiegend disziplin- und standortübergreifende Verbundforschungsprojekte, die einen deutlichen Beitrag zur Stärkung der Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet des Quantencomputings im Land leisten. Die Projekte sind auf eine intensive Nutzung der Kapazitäten des Kompetenzzentrums Quantencomputing Baden-Württemberg ausgerichtet.

Im Vordergrund stehen dabei folgende drei Themensäulen:

  • Quantencomputing für das Design neuartiger Materialien und quantenchemischer Reaktionen
  • Quantencomputer und Quantenalgorithmen zur Optimierung komplexer Zustandssysteme
  • Entwicklung und Demonstration leistungsfähiger Quantenspeicher und Quantenprozessoren
Föderberechtigte

Zur Teilnahme an einem Verbundprojekt berechtigt sind alle Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen mit Sitz bzw. Standort in Baden-Württemberg, die eine Grundfinanzierung vom Land Baden-Württemberg bzw. durch den Bund und die Länder erhalten.
Das Verbundprojekt muss unter administrierender Koordination (Konsortialführerschaft) mindestens eines im Rahmen des Kompetenzzentrums für Quantencomputing Baden-Württemberg koordinierenden Fraunhofer-Instituts umgesetzt werden (Fraunhofer IAF bzw. Fraunhofer IAO). Es ist daher erforderlich, dass interessierte Forschungseinrichtungen als Konsortialpartner und Mitantragsteller ihre Projektideen, -vorschläge und -beiträge mit den koordinierenden Fraunhofer-Instituten abstimmen.

Interessierte Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Baden-Württemberg können in die Projekte als assoziierte Partner eingebunden werden, erhalten jedoch keine Fördermittel. Die zusätzliche Mitwirkung von Unternehmen, die ihren Sitz außerhalb Baden-Württembergs haben, ist grundsätzlich nicht ausgeschlossen. Der Schwerpunkt des Interesses der Wirtschaft muss jedoch Unternehmen des Landes betreffen.

Antrag

Die Antragsfrist endet am 29. Juli 2022.

>>> Weitere Informationen & Beantragung