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Exzellenz in der Digitalisierung gesucht

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Förderprogramm zur IT-Sicherheit

Das BMBF fördert Forschungsvorhaben von Kompetenzclustern sowie einzelne Forschungsprojekte für ein „Forschungsnetzwerk Anonymisierung für eine sichere Datennutzung“.

Shutterstock

Daten bilden die Grundlage der digitalen Gesellschaft; sie fallen überall an und ermöglichen immer mehr digitale Dienste und datengetriebene Geschäftsmodelle. Das Spannungsfeld zwischen Datennutzung und Datenschutz führt ­aktuell dazu, dass das Potential der Digitalisierung und darauf aufbauender Anwendungen, Dienste und Geschäftsmodelle in Deutschland noch nicht umfassend genutzt wird. Mit dem Ziel, die Verfügbarkeit von Daten zu erhöhen und die Potentiale der Digitalisierung in Wirtschaft, Politik und Gesellschaft stärker zu nutzen, strebt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) mit der vorliegenden Förderrichtlinie die Gründung eines „Forschungsnetzwerks Anonymisierung für eine sichere Datennutzung“ an.

Kernaufgabe des Forschungsnetzwerks wird die umfassende Erforschung von Technologien, Verfahren und Methoden zur Anonymisierung bzw. Depersonalisierung personenbeziehbarer Daten sowie die Entwicklung und Erprobung dazugehöriger Dienstleistungen und Geschäftsmodelle. Darüber hinaus sollen Wirtschaft und Verwaltung bei Fragen der Anonymisierung und Depersonalisierung von personenbeziehbaren Daten technisch-fachlich beraten und Anreize zum Datenteilen gesetzt werden.

Die Fördermaßnahme soll in Übereinstimmung mit der Datenstrategie der Bundesregierung das datenschutzkonforme Teilen von Daten erleichtern; Indikator hierfür ist die Menge datenschutzkonform geteilter Daten. Weiterhin soll durch die Fördermaßnahme ein konjunktureller Impuls gesetzt werden; Indikator hierfür sind das Wachstum von datenbasierten Dienstleistungen und Geschäftsmodellen sowie das Wachstum durch sekundäre Effekte, wie Effizienzgewinne, der Datennutzung.

Zweck der Zuwendung ist es, innerhalb einer dem Vorhaben angemessenen Projektlaufzeit von typischerweise drei Jahren, neue tragfähige Technologien, Verfahren und Methoden zur Anonymisierung bzw. Depersonalisierung von personenbeziehbaren Daten sowie dazugehörige Dienstleistungen und Geschäftsmodelle zu entwickeln, zu verbessern und zu erproben.

Antragsberechtigt sind:
  • Hochschulen, außeruniversitäre Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen,
  • Behörden und deren Forschungseinrichtungen,
  • andere Institutionen, die Forschungsbeiträge liefern,
  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,
  • Kommunen und deren Einrichtungen,
  • Verbände, Vereine und Non-Profit-Organisationen.
Art der Zuwendung

Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt.

 

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