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Klimaneutralität bis 2050: Mit „Fit für die Zukunft“ unterstützt das Wirtschaftsministerium KMU bei der Umsetzung des Green Deals. Übersichten, Infos und Veranstaltungen sind online abrufbar.

microTEC Südwest Clusterkonferenz 2023

Bereits zum 10. Mal findet DAS Netzwerktreffen der Mikrosystemtechnik statt. Nebst umfangreichem Programm können sich Interessierte am 15./16. Mai austauschen und vernetzen. Jetzt anmelden!

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Digitalisierungsprämie Plus

Mit dem erweiterten Förderprogramm unterstützt und fördert die Landesregierung den im Zuge der Corona-Pandemie entstandenen Digitalisierungsschub.

Mit der Digitalisierungsprämie Plus werden konkrete Projekte zur Einführung neuer digitaler Lösungen sowie zur Verbesserung der IT-Sicherheit in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) gefördert. Die Antragstellung ist ab sofort möglich.

Die Digitalisierungsprämie Plus ist eine Weiterentwicklung der Digitalisierungsprämie. Mit verbesserten Konditionen, einem erweiterten Kreis der Antragsberechtigten (Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten) sowie größeren förderfähigen Digitalisierungsprojekten (Kostenvolumen bis zu 200.000 Euro) kann mit der Digitalisierungsprämie Plus ein noch stärkerer Schwerpunkt auf die Digitalisierung der gesamten Wertschöpfungs- und Prozesskette gelegt werden. Die förderfähigen Vorhaben werden im Vergleich zur bisherigen Digitalisierungsprämie weitestgehend beibehalten.

Gefördert wird vor allem die Einführung neuer digitaler Systeme der Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) für Produkte, Dienstleistungen, Prozesse, Verbesserung der IKT-Sicherheit sowie Künstliche-Intelligenz-Anwendungen.

Die Unternehmen können zwischen zwei Programmvarianten wählen:
Digitalisierung Plus - Zuschussvariante (direkter Zuschuss)
Digitalisierung Plus – Darlehensvariante (zinsverbilligtes Darlehen mit Tilgungszuschuss)

In der Zuschussvariante wird die Antragstellung über die L-Bank, in der Darlehensvariante über die Hausbank des Antragstellers erfolgen. Wenn ein Unternehmen bereits eine Digitalisierungsprämie erhalten ist, ist eine erneute Förderung erst nach Ablauf einer einjährigen Wartefrist möglich.

>>> weitere Informationen