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Corona – Soforthilfen

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau startet ein Soforthilfeprogramm für kleine und mittlere Unternehmen in BW.

Corona-Soforthilfeprogramm

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau hat ein Soforthilfepaket geschnürt. Die existenzbedrohende Lage und massive Liquiditätsengpässe sollen damit abgefangen werden.

Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen (KMU in Anlehnung an die EU-Definition), Sozialunternehmen und Angehörige der Freien Berufe mit Sitz in Baden-Württemberg.

Die Soforthilfe erfolgt im Rahmen eines gestaffelten, einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschusses.

Voraussichtlich ab Mittwochabend, 25. März 2020, kann die Soforthilfe online beantragt werden.

Weitere Informationen zur Soforthilfe und Beantragung

Informationen zu den Auswirkungen des Coronavirus und weitere Hilfen

Die Allianz Industrie 4.0 Baden-Württemberg ist ein vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg initiiertes und gefördertes Netzwerk. Die Koordinierungsstelle ist beim VDMA e.V. Baden-Württemberg angesiedelt.

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