Corona-Soforthilfeprogramm
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau hat ein Soforthilfepaket geschnürt. Die existenzbedrohende Lage und massive Liquiditätsengpässe sollen damit abgefangen werden.
Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen (KMU in Anlehnung an die EU-Definition), Sozialunternehmen und Angehörige der Freien Berufe mit Sitz in Baden-Württemberg.
Die Soforthilfe erfolgt im Rahmen eines gestaffelten, einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschusses.
Voraussichtlich ab Mittwochabend, 25. März 2020, kann die Soforthilfe online beantragt werden.
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