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Neuer Förderaufruf

Das Innovationsförderprogramm startet einen neuen Aufruf zu den Schwerpunktthemen Klimaschutz und Digitalisierung und soll Anreize für Startups und KMU schaffen.

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Zuschüsse für Ihre Innovationen

Mit den Innovationsgutscheinen erhalten KMU finanzielle Unterstützung für Forschungs- und Entwicklungsprojekte zu Produkt-, Dienstleistungs- und Verfahrensinnovationen.

© AdobeStock

Worum geht's
  • Förderung für Forschungs- und Entwicklungsprojekte mit Schwerpunkte Produktinnovationen, Dienstleistungsinnovationen und Verfahrensinnovationen
  • für KMU der gewerblichen Wirtschaft oder der Freien Berufe mit Hauptsitz in Baden-Württemberg oder für ExistenzgründerInnen in Baden-Württemberg
  • Zuschüsse von bis zu 20.000 Euro
  • operative Durchführung: L-Bank

 

Die Innovationsgutscheine
  • Innovationsgutschein BW (maximal 7.500 Euro Zuschuss bei einem Fördersatz von 50 Prozent) für wissenschaftliche Tätigkeiten im Vorfeld sowie für umsetzungsorientierte Dienstleistungen im Bereich Forschung und Entwicklung (FuE) im Zuge eines innovativen Vorhabens. Der Innovationsgutschein BW ist technologie- und branchenoffen und richtet sich sowohl an KMU als auch an Start-ups.
  • Innovationsgutschein Hightech BW (maximal 20.000 Euro Zuschuss bei einem Fördersatz von 50 Prozent) für KMU für wissenschaftliche Tätigkeiten im Vorfeld, für umsetzungsorientierte FuE-Dienstleistungen sowie von Materialkosten im Zusammenhang eines besonders anspruchsvollen innovativen Vorhabens. Der Innovationsgutschein Hightech BW ist technologie- und branchenoffen.
  • Innovationsgutschein Start-up BW (maximal 20.000 Euro Zuschuss bei einem Fördersatz von 50 Prozent) für Start-ups bis maximal fünf Jahre nach Gründung für wissenschaftliche Tätigkeiten im Vorfeld, für umsetzungsorientierte FuE-Dienstleistungen sowie von Materialkosten im Zusammenhang eines besonders anspruchsvollen innovativen Vorhabens aus den Wachstumsfeldern der Zukunft. Mit dem Innovationsgutschein Start-up BW können auch Innovationsvorhaben in der Vorgründungsphase gefördert werden. Eine Rechtsform muss erst bei der Schlussrechnung vorliegen.

 

>>> Weitere Infos & Antragstellung