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Förderung von Projekten zu GAIA-X-Anwendungen in Wertschöpfungsnetzwerken

Das BMBF fördert ab sofort Verbundprojekte zum Thema. Profitieren sollen insbesondere KMU, um Wettbewerbsvorteile zu erzielen.

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Mit GAIA-X wird die Grundlage gelegt zum Aufbau und Betrieb von digitalen Daten- und Infrastrukturökosystemen, also von Netzwerken aus Entwicklern, Anbietern und Anwendern von Produkt-Service- sowie Produktions-Service-Systemen, mit denen neue Geschäftsmodelle entwickelt oder bestehende Geschäftsmodelle ergänzt und heute bestehende Wettbewerbsvorteile ausgebaut werden können.

Ziel der Förderrichtlinie ist es, insbesondere Unternehmen des Mittelstandes dabei zu unterstützen, ihre vorhandenen Systeme und Daten mit Hilfe eines systematischen Ansatzes zu GAIA-X-konformen Datenökosystemen für Industrie 4.0 zu entwickeln. Es sind Lösungen gefordert, mit denen Unternehmen in unternehmensübergreifenden Wertschöpfungsnetzwerken durch Einsatz und Nutzung der Konzepte von GAIA-X einen Wettbewerbsvorteil erzielen.

Gegenstand der Förderung sind Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen im Rahmen unternehmensgetriebener, vorwettbewerblicher Verbundvorhaben. In einem Verbundprojekt ist mindestens einer der folgenden Schwerpunkte systematisch und gemeinsam zwischen Unternehmen, Forschungspartnern und gegebenenfalls weiteren relevanten Akteuren zu bearbeiten. Voraussetzung für die Förderung ist grundsätzlich das Zusammenwirken von mehreren unabhängigen Partnern zur Lösung von gemeinsamen Forschungsaufgaben (Verbundprojekte), die den Stand der Technik deutlich übertreffen.

Gefördert werden Arbeiten zu folgenden Forschungs- und Entwicklungsschwerpunkten:

  • Entwicklung von Anwendungen für unternehmensübergreifende Datenräume auf Basis von GAIA-X (in Form von Verbundprojekten)
  • Wissenschaftliches Projekt: Aufbau eines Entwicklungs-Baukastens auf Basis von GAIA-X zur Ausgestaltung von Datenräumen in Industrie 4.0 (in Form eines wissenschaftlichen Projekts)

 

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und -organisationen. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) bzw. einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, Forschungseinrichtung, weitere Einheiten bzw. Organisationen) in Deutschland verlangt.

Die Ergebnisse des geförderten Vorhabens dürfen nur in der Bundesrepublik Deutschland oder dem EWR und der Schweiz genutzt werden.

Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

 

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