Das Land unterstützt kleine und mittlere Unternehmen aller Branchen ab 1. Dezember mit zwei Unterstützungsangeboten. Damit sollen Liquiditätsengpässe abgefangen werden.
Liquiditätskredit (Plus)
Das Landesförderprogramm „Liquiditätskredit (Plus)“ hat zum Ziel, kleinen und mittleren Unternehmen, Start-ups sowie Freiberuflern mit einem befristeten Kredit-Förderprogramm mit Zinsverbilligung und Tilgungszuschuss rasch zu helfen. Dabei bedient sich das Land der Konzeption des Liquiditätskredits der L-Bank, die sich bereits während der Corona-Pandemie bewährt hat.
Mit dem Liquiditätskredit (zwischen 10.000 Euro bis fünf Millionen Euro) sollen die Unternehmen in der Lage sein, sich mit fehlenden Betriebsmitteln ausstatten zu können. Unternehmen mit einem sehr hohen Energiekostenanteil (mindestens 3 Prozent vom Jahresumsatz) erhalten auf Nachweis zusätzlich zum günstigen Zinssatz von derzeit 2,1 Prozent (in der besten Bonitätsklasse) einen Tilgungszuschuss von 10 Prozent, maximal 300.000 Euro. Förderfähig sind außerdem Betriebsmittel zur Konsolidierung, insbesondere zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit, für Umschuldungen oder auch etwa zur Ablösung fälliger Lieferantenverbindlichkeiten sowie Mittel für Betriebsübernahmen.
Das Programm startet am 1. Dezember 2022 und ist befristet bis 31. März 2023.
Krisenberatung Energiekostenentlastung
Darüber hinaus wird die Landesregierung ebenfalls zum 1. Dezember 2022 bis zum 30. Juni 2023 eine spezifische Beratungsunterstützung in Form einer „Krisenberatung Energiekostenentlastung“ auflegen. Dieses Beratungsangebot ist eine branchenübergreifende Unterstützungsmaßnahme für kleine und mittlere Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler in Baden-Württemberg, um den wirtschaftlichen Auswirkungen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine und der enormen Energiekostenbelastung entgegenzuwirken.
Beratungsthemen im Rahmen einer viertägigen kostenfreien Krisenberatung sollen dabei unter anderem die Unterstützung bei der Beschaffung kurzfristig verfügbarer Liquidität in Zusammenarbeit mit L-Bank, Bürgschaftsbank und Hausbank, die Vorbereitung und Begleitung von Bankgesprächen, die Reduktion der Anfälligkeit gegenüber Energiepreisschwankungen, die Identifikation von Ansätzen zur Weitergabe der höheren Energiekosten an Kunden sowie Energieeffizienzmaßnahmen mit betriebswirtschaftlichem Fokus sein.
Beratungsdienste:
- RKW Baden-Württemberg (Industrie und Freie Berufe)
- BWHM Beratungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft für Mittelstand und Handwerk (Handwerk)
- DEHOGA Baden-Württemberg (Gastgewerbe)
- UBH Unternehmensberatung Handel (Handel)