Mit fortschreitender Digitalisierung und dem zunehmenden Einsatz von Künstlicher Intelligenz müssen Produkte mit digitalen Komponenten sicher gemacht werden, um Verbraucher, Unternehmen, aber auch die allgemeine Sicherheit in Europa zu gewährleisten. Ziel ist ein einheitliches Sicherheitsniveau im Binnenmarkt.
So wurden durch den CRA verbindliche Cybersicherheitsanforderungen definiert und Meldepflichten gesetzt.
Um vor allem kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Umsetzung zu unterstützen, hat die Allianz Industrie 4.0 eine Kurzstudie in Auftrag gegeben.
Ziel der Studie
Mithilfe der Kurzstudie sollen Unternehmen, insbesondere KMU, befähigt werden, die Verordnung fristgemäß umzusetzen.
Sie soll bei der Einschätzung und Umsetzung unterstützen, damit die Geschäftsführung folgende Fragen beantworten kann:
- Sind wir vom CRA betroffen und wenn ja, mit welchen Produkten und in welcher Rolle?
- Was muss bis zu welcher Frist sichergestellt sein und was kann auf einer zweiten Reifestufe folgen?
- Wo liegen unsere größten Lücken und welche davon sind vor dem September-Stichtag 2026 wirklich kritisch?
- Welche nächsten Schritte sind fachlich sinnvoll und organisatorisch realistisch umsetzbar?
Meldepflichten
Ab dem 11. September 2026 müssen Hersteller Sicherheitslücken aktiv melden – auch für Produkte, die schon länger auf dem Markt sind. Wer bis dahin keinen funktionierenden Meldeprozess implementiert hat, verstößt gegen die Verordnung. Das ist der härteste Zwischenstichtag und bestimmt, was zuerst zu tun ist.
Meldepflichten gelten ab 11. September 2026.
Ab 11. Dezember 2027 ist der CRA vollumfänglich umzusetzen.



