de | en

Weitere News

European Robotics Forum

Unter dem Motto „Boosting the Synergies between Robotics and AI for a stronger Europe“ kommt das ERF vom 25. – 27. März erstmals nach Deutschland.

Kostenlose digitale Sprechstunde

Digitale Services ermöglichen neue Einkunftsquellen für Unternehmen. Mit unserem Experten klären wir Ihre Fragen und geben Tipps zur Umsetzung. Jetzt kostenlos anmelden!

Bewerbungsaufruf

Der Wettbewerb der Allianz Industrie 4.0 geht in die 3. Runde. Sie haben eine innovative Digitalisierungslösung oder treiben die digitale Transformation aktiv voran? Dann bewerben Sie sich bis zum 17. März!

Teilen:

Cyber Resilience Act

Die EU-Kommission hat einen Vorschlag für ein neues Gesetz zur Cybersecurity vorgelegt, der Sicherheitsanforderungen für den gesamten Produktlebenszyklus definiert. Das Wirtschaftsministerium bietet dazu am 1.12. eine Infoveranstaltung an.

© shutterstock

Digitale Produkte und Software sind stets einem Sicherheitsrisiko ausgesetzt. Wir verwenden diese jeden Tag - ob  in der Industrie, in Behörden oder als private VerbraucherInnen. Die EU-Kommission greift die damit einhergehende Gefahr durch zunehmende Cyberangriffe nun mit einem Gesetzesvorschlag vom 15. September auf.

Die Problemquellen sind vielfältig: unzureichende Abwehrmechanismen und Sicherheitsupdates oder die Kontrolle über das Sicherheitsniveau von Produkten. Die EU-Kommission spricht sich deshalb für einheitliche Regelungen und Vorgaben sowie eine Sorgfaltspflicht aus. Aufgrund dieser verbindlichen und gemeinsamen Anforderungen ist es z. B. über eine CE-Kennzeichnung möglich, die Sicherheit von Produkten zu gewährleisten.

Der Cyber Resilience Act liegt nun zur Beratung dem Europäischen Parlament und dem Europäischen Rat vor. Tritt das Gesetz in Kraft, müssen Unternehmen die Regelungen innerhalb 24 Monaten umsetzen.

>>> Weitere Informationen

>>> Kommentar des VDMA

 

Informationsveranstaltung

In diesem Rahmen bietet das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau BW eine Veranstaltung zum Thema an. Ziel ist es, die Unternehmen im Land frühzeitig darüber zu informieren, welche konkreten Anforderungen mit der Gesetzesinitiative auf sie zukommen.

Wann? Di, 1.12.2022, 16:00 bis 17:45 Uhr
Wo? Online
Anmeldefrist? 28.11.2022

>>> Weitere Informationen und Anmeldung