Der zweite Förderaufruf des Innovationsförderprogramms Invest BW adressiert Innovationen in zwei neuen Themenfeldern.
Fördergegenstand und -ziel
- Medizinische Innovationen, Gesundheitsdatennutzung, New Food und Standortresilienz
- Materialien und Ressourcen, GreenTech und Bioökonomie
Zielgruppe
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (insbesondere KMU und Startups) und der freien Berufe, die ihren Sitz, eine Niederlassung oder eine Betriebsstätte in Baden-Württemberg haben oder einen Sitz, eine Niederlassung oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg errichten wollen.
Antragsberechtigt im Verbund sind
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe, die ihren Sitz, eine Niederlassung oder eine Betriebsstätte in Baden-Württemberg haben oder einen Sitz, eine Niederlassung oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg errichten wollen.
- Gemeinnützige außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Hochschulen und Hochschuleinrichtungen mit Sitz in Baden-Württemberg.
Förderantrag
Einreichungsfrist ist der 10. Oktober 2025, 13 Uhr.



